Die Anfechtung der inkongruenten Deckung
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Die inkongruente Deckung nach § 30 Abs 1 Z 1 KO ist einer der wichtigsten und in der Insolvenzpraxis am häufigsten herangezogenen Anfechtungstatbestände. Dieses Buch bietet: Analyse der einzelnen Tatbestandselemente; Erläuterung der Funktionsweise anhand praktischer Beispiele; Darstellung der herrschenden Rechtsprechung und Lehre; alternative Lösungsansätze. Der Autor gelangt dabei zu einer Reihe von neuen Ergebnissen, die von der herrschenden Judikatur abweichen, insbesondere in den praktisch bedeutsamen Fällen der Deckung im unbesicherten Kontokorrent und der Anfechtung exekutiv erlangter Deckungen: Die Anfechtung wegen inkongruenter Deckung erfordert auch die objektive Verdächtigkeit der Deckungshandlung. Der Autor gelangt so zur Unanfechtbarkeit der Deckung im unbesicherten Kontokorrent sowie zur Anfechtbarkeit insbesondere der exekutiv erlangten Befriedigung, ferner von Zahlungen im Wege der Anweisung oder durch Herbeiführung der Aufrechnungslage. Der Begriff des Zug-um-Zug-Geschäftes ist wesentlich enger auszulegen, die Figur des phasenverschobenen Zug-um-Zug-Geschäftes aufzugeben. Sicherheitentauschabreden sind jedoch ebenso unanfechtbar, wenn sie Zug um Zug erfolgt sind, wie die Deckung des unanfechtbar sichergestellten Gläubigers aus dem sonstigen Vermögen. Gesetzliche Sicherstellungsansprüche bewirken keine Kongruenz der erlangten Sicherstellung, weil diese nicht hinreichend bestimmt sind. Die durch bewusste Unterlassung der Stellung eines gebotenen Antrages auf Eröffnung des Konkursverfahrens erlangte Unanfechtbarkeit einer ansonsten anfechtbaren Deckung ist ebenso der Anfechtung zugänglich.