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Das Dogma von Vertrag und Delikt

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Vertrag und Delikt sind die wichtigsten Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen. Diese Einteilung wird üblicherweise auf das Lehrbuch »institutiones« des römischen Juristen Gaius (2. Jh. n. Chr.) zurückgeführt, der zwischen »obligationes ex contractu« und solchen »ex delicto« unterschied. In Anlehnung an diese Unterteilung entstand die zweigeteilte Haftungsordnung, welche grundsätzlich zwischen Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und solchen aus Delikt unterscheidet. Sie findet sich noch heute in allen Privatrechtssystemen des Civil Law- und des Common Law-Rechtskreises. Die vorliegende Studie hinterfragt, ob es sich bei der Entstehungsgeschichte des Dogmas von der zweigeteilten Haftungsordnung wirklich um ein Kontinuum der Rechtsgeschichte handelt. Anhand ihrer zweitausendjährigen Wirkungs- und Rezeptionsgeschichte wird deutlich, daß es sich dabei um einen Mythos handelt. Grundsätzlich zeigt das Buch auf, welche Bedeutung rechtshistorische Untersuchungen für dogmatische Fragestellungen im Privatrecht heute haben können.

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Das Dogma von Vertrag und Delikt, Martin Immenhauser

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2006
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