Die Prüfung von Verordnungen und Gesetzen durch den Verfassungsgerichtshof von Amts wegen
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Der Verfassungsgerichtshof entwickelte in den letzten fünf Jahren eine neuartige Judikatur zur Aufhebung von deutschen Ortsbezeichnungen, um zusätzliche slowenische Ortsnamen zu erzwingen. Er hob straßenpolizeiliche Verordnungen und die gesetzliche Grundlage dafür aus Anlass von Bescheidbeschwerden von Amts wegen auf und formulierte problematische Maßstäbe für Gesetzgebung und Vollziehung. Er eröffnete er einen neuartigen Rechtsweg für gleichartige Fälle und versetzte sich selbst in die Rolle eines materiellen Gesetzgebers. Seine Ortstafelerkenntnisse führten zu tief reichenden verfassungsrechtlichen und verfassungs-politischen Spannungen. Sie eröffneten ungewöhnliche Einblicke in den zunehmenden Gegensatz von Verfassungsgerichtsbarkeit, Gesetzgebung (Verfassungsgesetzgeber) und gesetzesgebundene Vollziehung. Richterrecht richtet sich verstärkt gegen das Gesetzes- und Verordnungsrecht und bleibt dennoch hinter dessen Geltung und Verbindlichkeit zurück. Die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs auf dem Gebiet des Minderheitenschutzes erweist sich aus den Perspektiven der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Gewaltenteilung nun bereits als eine Herausforderung an den Verfassungsgesetzgeber.