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Der religionsrechtliche Acquis Communautaire der Europäischen Union

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Markus Söbbeke-Krajewski untersucht den Bestand an religionsrechtlichen Regeln der EU und zeigt Ähnlichkeiten in ihren Entstehungsgründen und Konfliktlösungsansätzen auf. Diese Regeln deuten auf die Grundzüge eines systematischen Religionsrechts der EU hin, basierend auf dem geltenden EU-Primärrecht und dem EU-Verfassungsvertrag. Der Autor verdeutlicht, wie der europäische Gesetzgeber religionsrechtliche Normen schafft, wenn die legislative Bearbeitung einer Materie auch religionsrechtliche Aspekte erfordert. Er identifiziert die Entstehung eines „inzidenten Religionsrechts“, das vor allem Normen umfasst, die Konflikte zwischen EU-Wirtschaftsrecht und religiösen Vorgaben lösen. In einer empirischen Analyse zeigt er, dass dieses Recht auch ohne spezifische EU-Kompetenz für Religionsrecht entstehen kann. Zudem wird das Grundrecht der Religionsfreiheit auf europäischer Ebene untersucht, insbesondere die korporative Dimension. Der Autor betrachtet das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften als Teil der korporativen Religionsfreiheit, die sich unterschiedlich stark gegen kollidierendes EU-Recht durchsetzt, je nach Zuordnung zu primären, sekundären oder tertiären Bereichen. Im Zusammenspiel mit dem „Kirchenartikel“ 52 des EU-Verfassungsvertrages erkennt er die Grundzüge eines Schutzregimes für Religionsgemeinschaften im EU-Recht.

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Der religionsrechtliche Acquis Communautaire der Europäischen Union, Markus Söbbeke-Krajewski

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2006
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(Paperback),
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