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Das Standardwerk zum AGB-Recht wurde erneut rundum auf aktuellen Stand gebracht. Die überaus umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre war ebenso auszuwerten und einzuarbeiten wie die zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderungen, etwa durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte- Richtlinie und das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das die neuen Klauselverbote in § 308 Nr. 1a und 1b BGB sowie die neue Vorschrift des § 1a UKlaG mit sich brachte, das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts mit dem neuen § 2b UKlaG und Änderungen im UKlaG und bei § 309 Nr. 13 BGB und das Gesetz zur Umsetzung der ADR-Richtlinie, das mit der Kommentierung des neuen § 309 Nr. 14 BGB bereits berücksichtigt werden konnte.
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AGB-Recht, Peter Ulmer
- Language
- Released
- 2016
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- Title
- AGB-Recht
- Subtitle
- Kommentar zu den §§ 305-310 BGB und zum UklaG
- Language
- German
- Authors
- Peter Ulmer
- Publisher
- Otto Schmidt
- Publisher
- 2016
- ISBN10
- 3504451114
- ISBN13
- 9783504451110
- Category
- Legal literature
- Description
- Das Standardwerk zum AGB-Recht wurde erneut rundum auf aktuellen Stand gebracht. Die überaus umfangreiche Rechtsprechung der letzten Jahre war ebenso auszuwerten und einzuarbeiten wie die zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderungen, etwa durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte- Richtlinie und das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das die neuen Klauselverbote in § 308 Nr. 1a und 1b BGB sowie die neue Vorschrift des § 1a UKlaG mit sich brachte, das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts mit dem neuen § 2b UKlaG und Änderungen im UKlaG und bei § 309 Nr. 13 BGB und das Gesetz zur Umsetzung der ADR-Richtlinie, das mit der Kommentierung des neuen § 309 Nr. 14 BGB bereits berücksichtigt werden konnte.