Die fusionsrechtliche Ministererlaubnis
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Die Studie befasst sich mit der in § 42 GWB geregelten fusionsrechtlichen Ministererlaubnis. Ministererlaubnisverfahren betrafen in der Vergangenheit häufig spektakuläre Fusionsvorhaben. Meist waren Unternehmen beteiligt, die zu den grössten in Deutschland gehörten. Exemplarisch seien genannt die Veba AG (nunmehr E. ON AG) und die Daimler-Benz AG (jetzt Daimler Chrysler AG). Deshalb fanden die Verfahren nicht nur in der Rechts- und Wirtschaftswissenschaft, sondern auch in der Öffentlichkeit breite Beachtung. Für Aufsehen sorgte in jüngerer Vergangenheit der Zusammenschluss von E. ON und Ruhrgas. In diesem Werk werden zum einen die Voraussetzungen dargestellt, unter denen eine Ministererlaubnis zu erteilen ist. Dabei wird detailliert auf die in der Praxis entwickelten Gemeinwohlgründe eingegangen. Vor allem aber findet eine kritische Hinterfragung des Instruments der Ministererlaubnis statt. Denn Voraussetzung für die Erteilung einer Ministererlaubnis ist das Vorliegen von Gemeinwohlvorteilen, was in aller Regel schwierig zu beurteilen ist. Schwerpunkt ist daher die Untersuchung der Problemkreise der einzelnen Gemeinwohlgründe und die empirische Analyse der bisher genehmigten Zusammenschlüsse dahingehend, ob die jeweils erstrebten Gemeinwohlvorteile tatsächlich eingetreten sind. Die so gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen es, aufzuzeigen, welche Gemeinwohlgründe für die Erteilung einer Ministererlaubnis künftig nicht mehr herangezogen werden sollten und wie das Instrument der Ministererlaubnis in Hinblick auf die Realisierung von Gemeinwohlvorteilen effizienter gehandhabt werden kann.