Das neue WEG in der anwaltlichen Praxis
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Die WEG-Novelle ist die erste größere Änderung des WEG seit 1951 und verändert das bisherige Recht auch in Kernbereichen. Sie schafft neue Möglichkeiten für Mehrheitsbeschlüsse im Bereich der Verwaltung und lässt unter bestimmten Voraussetzungen Eingriffe in so empfindliche Bereiche wie die Kostenverteilung zu. Auch erhebliche Umgestaltungen der Liegenschaft (Modernisierungen) können nun von einer qualifizierten Mehrheit gegen den Willen einzelner Wohnungseigentümer beschlossen werden. Des Weiteren wird die Vollstreckung gegen säumige Miteigentümer u. a. durch einen neuen Vorrang von Wohngeld in § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG erleichtert. Gravierend umgestaltet wird auch das gerichtliche Verfahren, das nicht mehr der freiwilligen Gerichtsbarkeit angehört, sondern als Zivilprozess ausgestaltet ist. Dabei gelten insbesondere bei der Zuständigkeit und dem Instanzenzug Spezialregelungen. Schließlich wird die Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft gesetzlich ausgestaltet, wobei sich der Gesetzgeber insbesondere im Haftungssystem deutlich von der Rechtsprechung entfernt. Den Einstieg in diese schwierige Materie will vorliegendes Werk dem Rechtsanwender, also insbesondere Gerichten, Rechtsanwälten, Verwaltern und nicht zuletzt interessierten Wohnungseigentümern erleichtern, wobei bewusst auf rein rechtstheoretische Erörterungen (etwa zur Rechtsnatur der neuen Organe, Ersatzzustellungsvertreter und Beschluss-Sammler) verzichtet wird.