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Die Praxis des Kindschaftsrechts in Jugendhilfe und Justiz

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Mit dem neuen Kindschaftsrecht von 1998 wurden die Autonomie der Eltern und die Rechte der Kinder gestärkt. Inwieweit werden die Anforderungen, welche sich aus dem neuen Gesetz ergeben haben, in der Praxis der Jugendhilfe umgesetzt? Es zeigt sich in der Praxis, dass das gemeinsame Sorgerecht nach Trennung heute der Regelfall ist, dass Eltern vermehrt professionelle Beratungen und die freiwillige Beistandschaft (bei Alleinerziehenden) in Anspruch nehmen. Mittelbar werden dadurch die Rechte der Kinder gestärkt. Probleme zeigen sich aber bei der Umsetzung von Umgangsrechten, dies u. a. dann, wenn Wünsche von Kindern mit denen von Eltern kollidieren. Die Autoren geben einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung der Kindschaftsrechtsreform und geben Empfehlungen für eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung der Praxis.

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Die Praxis des Kindschaftsrechts in Jugendhilfe und Justiz, Johannes Münder

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2007
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