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Naturschutzrecht in Bayern

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Die Änderung des BayNatSchG dient insbesondere der Erfüllung der sich aus dem am 4. April 2002 in Kraft getretenen Rahmenvorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie europarechtlicher Vorgaben (europäische Zoo-Richtlinie). Zu den wesentlichen Änderungen im BayNatSchG zählen dabei insbesondere die Neuregelung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Begriffsbestimmungen, die Einrichtung eines Biotopenverbund auf mindestens 10 Prozent der Fläche Bayerns, Vereinfachung der Eingriffsregelung, Schutzgebietsbestimmungen, Mitwirkungsrechte der Vereine sowie die Umsetzung der Zoo-Richtlinie (1999/22/EG). Daneben sind Vorschriften zur Beseitigung von Rechtsunsicherheiten und Vollzugsschwierigkeiten sowie Vorschriften zur Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung Gegenstand der Gesetzesänderung. Neben der Neufassung des BayNatSchG sind das BNatSchG, Landesverordnung über die Festlegung der Europäischen Vogelschutzgebiete 2006 sowie weitere aktuelle naturschutzrechtliche Vorschriften enthalten. Schließlich enthält die Textsammlung ein Vorwort von Herrn Abgeordneten Henning Kaul, MdL, Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag. * Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Auszug * Verfassung des Freistaates Bayern – Auszüge * Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz * Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV) * Zweite Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tierarten * Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) * Gesetz zum Schutz der wildwachsenden Pflanzen und der nichtjagdbaren wildlebenden Tiere (Naturschutz– Ergänzungsgesetz – NatEG) * Verordnung über die Europäischen Vogelschutzgebiete * Verordnung über die Zuständigkeiten im ArtenschutzVerordnung über die NaturschutzbeiräteVerordnung über die Naturschutzwacht * Verordnung über Ausgleichszahlungen nach Art. 36a Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz * Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) – Auszüge

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Naturschutzrecht in Bayern, Vicki Vodova

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2006
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