Die Stellung des Energievertragsrechts im Verhältnis zum allgemeinen Zivilrecht
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Trotz der Novellierungen des Energierechts in den Jahren 1998 und 2005 ist es nicht gelungen, Wettbewerb im Anbietermarkt zu schaffen und Haushaltskunden zu einem Lieferantenwechsel zu animieren. Als Konsequenz wird vom Verfasser ein neues Gesamtkonzept für die Gestaltung der Beziehungen zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Endverbrauchern entwickelt und Wettbewerb auch in der Grundversorgung gefordert. Die Arbeit zeigt zudem auf, dass sich viele Hindernisse auf dem Weg zu mehr Wettbewerb im Stromsektor vermeiden ließen, wenn der Gesetzgeber sich mit einer Regelung des Energieliefervertrages im BGB zufrieden geben und genügend Gestaltungsspielraum für allgemeine Geschäftsbedingungen lassen würde.