Personale und kalendarische Arbeitszeitbeschränkungen
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Mit der am 1.9.2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für das Ladenschlussrecht vom Bund auf die Länder übergegangen. In allen Ländern sind daher Neuregelungen in Vorbereitung oder sogar bereits in Kraft getreten. Diese zielen im Wesentlichen darauf ab, die Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag komplett und teilweise auch an Sonn- und Feiertagen weitergehend als bisher freizugeben. Die Untersuchung, die auf ein Rechtsgutachten für ver. di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft) zurückgeht, analysiert die dabei zu beachtenden verfassungsrechtlichen Vorgaben. Sie unterscheidet zwischen personalen Schutzvorschriften (Gesundheit, Familie), die einzelne Grundrechtsträger vor einer unbegrenzten Ausweitung der Arbeitszeiten schützen, und dem kalendarischen Schutz der Sonn- und Feiertage. Die Autoren sind als Verfassungsrechtler seit Langem mit der Materie vertraut. Die Untersuchung richtet sich an Verfassungs-, Verwaltungs- und Arbeitsrechtler, aber auch an alle Praktiker, die mit Fragen des Ladenschluss- und des Arbeitszeitrechts im Bereich des Einzelhandels befasst sind.