Die staatliche Festsetzung der Rundfunkgebühr
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Tobias Scheel macht es sich zur Aufgabe, den Entscheidungsspielraum der Länder bei der Festsetzung der Rundfunkgebühr auszuloten. Ausgangspunkt ist das sog. Gebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1994, das die Eckdaten für ein verfassungskonformes Gebührenverfahren vorgibt. Demnach dürfen die Länder von einem Gebührenvorschlag der sachverständigen KEF im Falle einer unangemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer und eines fehlenden Informationszugangs abweichen. Der Autor beleuchtet diese sowie weitere denkbare Abweichungsgründe und geht auf die formellen und materiellen Bindungen ein, denen die Länder bei einer vom KEF-Votum divergierenden Gebührenfestsetzung unterliegen. Im Ergebnis gelangt er vor allem aus demokratietheoretischen Erwägungen zu einer gegenüber bisherigen Rechtsauffassungen erweiterten Gestaltungsmacht der Länder im Gebührenverfahren.
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Die staatliche Festsetzung der Rundfunkgebühr, Tobias Scheel
- Language
- Released
- 2007
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- Title
- Die staatliche Festsetzung der Rundfunkgebühr
- Language
- German
- Authors
- Tobias Scheel
- Publisher
- Duncker und Humblot
- Released
- 2007
- Format
- Paperback
- ISBN10
- 3428123239
- ISBN13
- 9783428123230
- Series
- Schriften zum öffentlichen Recht
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Tobias Scheel macht es sich zur Aufgabe, den Entscheidungsspielraum der Länder bei der Festsetzung der Rundfunkgebühr auszuloten. Ausgangspunkt ist das sog. Gebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1994, das die Eckdaten für ein verfassungskonformes Gebührenverfahren vorgibt. Demnach dürfen die Länder von einem Gebührenvorschlag der sachverständigen KEF im Falle einer unangemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer und eines fehlenden Informationszugangs abweichen. Der Autor beleuchtet diese sowie weitere denkbare Abweichungsgründe und geht auf die formellen und materiellen Bindungen ein, denen die Länder bei einer vom KEF-Votum divergierenden Gebührenfestsetzung unterliegen. Im Ergebnis gelangt er vor allem aus demokratietheoretischen Erwägungen zu einer gegenüber bisherigen Rechtsauffassungen erweiterten Gestaltungsmacht der Länder im Gebührenverfahren.