Das ungeschriebene Verhältnismäßigkeitsprinzip als Schranke privater Rechtsausübung
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Das Verhältnismäßigkeitsprinzip verbietet den Einsatz ungeeigneter, nicht erforderlicher und disproportionaler Mittel. Ausgehend vom öffentlichen Recht hat es sich zu einem zentralen ungeschriebenen Regulierungsinstrument des Privatrechts entwickelt, das insbesondere im Bürgerlichen Recht, im Gesellschafts-, Arbeits- und Wettbewerbsrecht Anwendung findet. Dieser Band klärt, ob und in welchen Konflikten zwischen Privatrechtssubjekten bereits de lege lata das Verhältnismäßigkeitsprinzip i. w. S. als ungeschriebener Rechtsgrundsatz zur Verhaltenssteuerung eingesetzt werden kann und in welchem Verhältnis dieses Steuerungsinstrument zu anderen Rechtsinstituten steht. Für Rechtswissenschaftler, Rechtsanwälte, Richter.