Der Grundsatz der Subsidiarität im Rechtsschutzsystem der Europäischen Menschenrechtskonvention
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Der Grundsatz der Subsidiarität wird als «keystone» und «caractéristique fondamentale» der EMRK bezeichnet und auch in der Rechtsprechung der EGMR immer wieder betont. Ausdrücklich genannt wird er in der EMRK allerdings nicht. Diese Arbeit hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, seine rechtliche Fundierung, seine Besonderheiten und seine Bedeutung im System der EMRK zu untersuchen und aufzuzeigen. Dabei wurde die «Subsidiaritätsrechtsprechung» des EGMR systematisiert und analysiert. Der Grundsatz der Subsidiarität wurde in ein Verhältnis zu anderen Besonderheiten der Rechtsprechung und Aufgaben des EGMR gesetzt und auch mit der Subsidiaritätsidee der katholischen Soziallehre, der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde und dem Subsidiaritätsprinzip im Kontext der EU verglichen.