Straßenfrachtführer als Dritte
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Die Studie erörtert die Sachgerechtigkeit der im nationalen Straßengüterverkehr geltenden Haftungsnorm des § 437 HGB. Im nationalen Recht haftet der ausführende Frachtführer als Dritter demnach gesamtschuldnerisch mit dem vertraglichen Frachtführer gegenüber Absender und Empfänger. Das Eingreifen eines umfassenden Systems von Haftungserleichterungen wird in diesem Werk befürwortet. Im internationalen Straßengütertransportrecht fehlt eine dem § 437 HGB entsprechende Regelung. Die Autorin schlägt eine direkte Inanspruchnahme des ausführenden Frachtführers über die Anwendung der Rechtsinstitute des Vertrages zugunsten Dritter bzw. mit Schutzwirkung zugunsten Dritter vor. Das Buch bereitet die Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Einschaltung Dritter in den Transportauftrag systematisch und detailgenau auf. Es wendet sich damit sowohl an Transportunternehmen, die Rechtspraxis als auch an die Wissenschaft. Die Autorin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Rechtsanwältin in der Kanzlei Peters Rechtsanwälte; dort arbeitet sie u. a. im Dezernat Transportrecht.