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Nach der Hochwasserkatastrophe 2002 hat der Freistaat Sachsen in Auswertung des „Kirchbach-Berichtes“ seine Rechtsvorschriften für den Bevölkerungsschutz vollständig überarbeitet. Alle drei Bereiche der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr wurden vereint im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004. Zahlreiche Einzelregelungen zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes wurden in das neue Gesetz und die drei neuen Rechtsverordnungen aufgenommen.
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Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Jürgen Plaggenborg
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- 2007
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- (Paperback)
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