Die Europäisierung und die Vergemeinschaftung des nationalen ordre public
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Trotz der Harmonisierung des materiellen Rechts in vielen Bereichen bleibt immer noch Raum für die Anwendung der nationalen Kollisionsregeln und der Vorbehaltsklausel. Ioanna Thoma untersucht als Schwerpunkt den Einfluss der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) und des EG-Rechts auf die Vorbehaltsklausel des nationalen ordre public. Sie schildert die inhaltliche Anreicherung und funktionelle Wandlung des ordre public im Rahmen der Anwendung eines ausländischen Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils oder Schiedsspruchs. Der Einfluss der EMRK gilt als Europäisierung, während der Einfluss des Gemeinschaftsrechts als Vergemeinschaftung bezeichnet wird. Ioanna Thomas Hauptargument liegt darin, dass der ordre public in Europa heutzutage nicht mehr rein national betrachtet werden kann.