Die Regelung im VAG über Sicherungsfonds unter besonderer Berücksichtigung einer zukünftigen EU-Richtlinie über Sicherungssysteme für Versicherte im Falle der Liquidation des Versicherungsunternehmens
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Mit der Novelle des VAG vom 15.12.2004 wurde für die Lebens- und die privaten Krankenversicherer die Pflicht zur Errichtung von Sicherungsfonds eingeführt. Die beiden Sicherungsfonds haben die Aufgabe, im Falle des Zusammenbruchs eines Versicherers dessen Bestand zu übernehmen und die Verträge fortzuführen. Die Aufgaben und Befugnisse der Sicherungsfonds wurden der Protektor Lebensversicherungs-AG und der Medicator AG im Mai 2006 durch Rechtsverordnung übertragen. Die Verfasserin hat die neuen Bestimmungen auf Sinn und Praktikabilität hin untersucht und die Notwendigkeit des Tätigwerdens des Gesetzgebers überprüft. Abgerundet wird der erste Teil der Arbeit durch einen kurzen Überblick über die in Deutschland geführte Diskussion über die Notwendigkeit der Errichtung von Sicherungseinrichtungen und die Entstehungsgeschichte der Neuregelung. Im zweiten Teil der Arbeit werden die nationalen Vorschriften im Lichte der zukünftigen EU-Richtlinie über Sicherungssysteme für Versicherte betrachtet, an der die Kommission seit geraumer Zeit arbeitet. Dabei wird der Änderungsbedarf der nationalen Bestimmungen bei Erlass der EU-Richtlinie in der zurzeit vorliegenden Form herausgearbeitet und einem Umsetzungsvorschlag zugeführt.