Bachelor und Master in der beruflichen Bildung
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Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Abschlussbezeichnungen Bachelor (Professional) und Master (Professional) für Absolventen der geregelten beruflichen (nicht akademischen) Weiterbildung verwendet werden können. Die zunehmende grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitnehmer erfordert Abschlussbezeichnungen, die international lesbar sind. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass rechtliche Bedenken dann nicht bestehen, wenn die berufliche Weiterbildung ein hohes, einer Hochschulausbildung vergleichbares Qualifikationsniveau erreicht. Den Hochschulen ist kein Monopol hinsichtlich der Verwendung der Begriffe Bachelor und Master verliehen.