Ungeschriebene Kompetenzen der Hauptversammlung
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Ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen haben seit der „Holzmüller“-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 1982 Wissenschaft und Praxis gleichsam beschäftigt. Dabei stand die dogmatische Herleitung und nähere Eingrenzung der „Holzmüller-Doktrin“ im Vordergrund. Unter Berücksichtigung der „Gelatine“- und „Macrotron“-Rechtsprechung wird in dieser Untersuchung der Schutzzweck ungeschriebener Hauptversammlungskompetenzen herausgearbeitet und deren dogmatische Grundlage näher untersucht. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 14 I GG im Hinblick auf die Stellung des Aktionärs in der Aktiengesellschaft. Die Benennung möglicher Anwendungsfälle bildet den Abschluss der Arbeit.