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Das sächsische Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (SächsGefHundG)

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Die tragischen Ereignisse eines Beißvorfalls in Hamburg im Jahre 2000 markierten einen Wendepunkt in der bis dato beiläufig geführten Diskussion über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden. Dies nahm auch der Freistaat Sachsen zum Anlass, ein Gesetz zum Schutz vor solchen Hunden zu verabschieden. Der Verfasser untersucht die sächsische Regelung, ohne dabei die allgemeine polizeirechtliche Thematik aus den Augen zu verlieren. Im ersten Teil der Studie wird in die grundlegende Problematik von gefährlichen Hunden, oft pauschal und ungenau als Kampfhunde bezeichnet, eingeführt. Dargestellt wird die geltende Rechtslage im Bund und in den Ländern sowie die historischen Hintergründe. Sodann wird im zweiten Teil das sächsische Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden genau untersucht, wobei die dabei gewonnenen Erkenntnisse durchaus von allgemeiner Bedeutung und auf die Regelungen anderer Länder anwendbar sind. René Schneider nutzt das sächsische Gesetz als Beispiel, um daran die typischen polizeirechtlichen Fragen gefährlicher Hunde zu diskutieren. Gleich zu Beginn der Untersuchung wird ausführlich dargestellt, dass und warum die Stigmatisierung bestimmter Hunderassen als gefährlich auch in juristischem Sinne als untauglich angesehen werden muss. Des Weiteren erfolgt eine Analyse aller Vorschriften des Gesetzes unter rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Aspekten. Der Leser erhält so nicht nur einen umfassenden Einblick in die sächsischen Regelungen über gefährliche Hunde, sondern in die Regelungen über gefährliche Hunde überhaupt.

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2007

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