Auskunftserlangung mittels Folter
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Im Vordergrund steht die Untersuchung der polizeirechtlichen Rechtmäßigkeit der Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Erlangung der erforderlichen Informationen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Strafbarkeit oder zumindest die Möglichkeit einer disziplinarrechtlichen Ahndung der für die „Folter“ verantwortlichen Polizeibeamten. Weiterhin wird besonderes Gewicht auf die Untersuchung der Vereinbarkeit der „Folter“ mit Verfassungsrecht und internationalem Recht gelegt. Abschließend werden die Konsequenzen der Androhung oder Anwendung von Gewalt im Strafprozessrecht dargestellt. Darüber hinaus berühren diese Fragestellungen Grundlagen des deutschen Rechts: Auf der einen Seite verbietet das Gesetz nach seinem Wortl ausnahmslos selbst die Androhung von Gewalt. Auf der anderen Seite steht die moralische Forderung, das Leben unschuldiger Opfer zu retten, auch wenn dabei Rechte des Rechtsbrechers möglicherweise verletzt werden. Im Rahmen der Untersuchung wird besonderer Wert darauf gelegt, dass sämtliche Fragestellungen, die sich aus der „Zulässigkeit von Folter“ im Zusammenhang mit dem beispielhaften Szenario ergeben, aufgeworfen und beantwortet werden. Als Konsequenz dieses Anspruches werden aufgrund der Vielzahl der Probleme einige Aspekte unter Umständen nicht in der möglichen Tiefe bearbeitet. An den betreffenden Stellen findet sich aber weiterreichende Literatur in den Fußnoten.