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Vom Aufgebot zum europäischen Heiratsregister

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Ziel der Arbeit von Ole Kramp ist es, in einer rechtshistorischen Betrachtung die Entwicklung der Prüfung von materiellen Ehevoraussetzungen herauszuarbeiten und diese in einer rechtsvergleichenden Analyse in einen europäischen Kontext einzuordnen. Ausgangspunkte bilden hierbei das römische und kanonische Eherecht als Basis einer in Europa tradierten Rechtsüberzeugung. Am Beispiel Deutschlands wird in einer historischen Rückschau die Wandelbarkeit des Eheschließungsrechts dargestellt und dabei insbesondere das Aufgebotsverfahren, die Zeugenbeteiligung und die Registerführung berücksichtigt. Im Anschluss daran nimmt der Autor die aktuelle Prüfungssystematik im Vorfeld der Eheschließung in den Blick und stellt in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer Öffentlichkeitsbeteiligung heraus. Neben neuen Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden auch die Möglichkeiten einer elektronischen Registerführung analysiert. Einen wesentlichen Teil der Arbeit bildet die rechtsvergleichende Untersuchung des Eheschließungsrechts in Europa sowie die Frage der Realisierbarkeit eines europäischen Heiratsregisters als dem Nahziel eines europäischen Ehe- und Familienrechts. Kramp kommt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit bei und im Vorfeld der Trauung sowohl einen historisch-tradierten als auch einen notwendigen Teil der Eheschließung und ihrer Kontrolle darstellt. Daneben wird die Schaffung eines europäischen Heiratsregisters angeregt, durch welches eine nachhaltige Effizienzsteigerung in der Prüfung von materiellen Ehevoraussetzungen erzielt werden könnte. Daher kann die Abhandlung auch als Beitrag zur Schaffung eines europäischen Ehe- und Familienrechts verstanden werden.

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2007, paperback

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