Das Verbotsrecht des Lizenznehmers im Urhebervertragsrecht
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Die technologische Entwicklung im Bereich der Digital- und Internettechnologie führt nicht nur zu neuen Formen der Werknutzung, sondern auch zu einem Verlust der Trennschärfe zwischen den einzelnen Nutzungsarten. Der Konflikt liegt auf der Hand: Es kommt durch die immer weitergehende Aufspaltung alter und neuer Formen der Werknutzung auf unterschiedliche Lizenznehmer zur gegenseitigen Beeinträchtigung bei der wirtschaftlichen Auswertung urheberrechtlich geschützter Werke. Vor diesem Hintergrund gewinnt das Verbotsrecht des Lizenznehmers zunehmend an Bedeutung. Dies gilt insbesondere für den bereits seit langem anerkannten Grundsatz, dass das Verbotsrecht des Lizenznehmers weiter reichen kann als sein positives Nutzungsrecht. Mit anderen Worten: Der Lizenznehmer kann mehr verbieten als er selbst tun darf. Woraus aber resultiert dieser Grundsatz und vor allem unter welchen Voraussetzungen kann sich der Lizenznehmer auf die Rechtsfigur vom „überschießenden Verbotsrecht“ berufen? Erstmals werden in dieser Arbeit die Grundlagen, der Inhalt und die Reichweite des Verbotsrechts des Lizenznehmers im Urhebervertragsrecht und im Verlagsrecht systematisch wissenschaftlich untersucht.