Das Weltrechtsprinzip im internationalen Privat- und Strafrecht
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Das Weltrechtsprinzip bzw. die universale Jurisdiktion ist zwar im internationalen Strafrecht seit langem anerkannt, im internationalen Privatrecht hingegen fehlt ein vergleichbares Anknüpfungsprinzip. Die Autorin nimmt dies zum Anlass, im Wege einer vergleichenden Untersuchung beider Rechtsgebiete und unter Berücksichtigung verschiedener Rechtsordnungen Zulässigkeit und Sachgerechtigkeit eines universalen Anknüpfungsprinzips im Privatrecht zu begründen und seine Konturen zu zeichnen. Den Zivilgerichten bietet sich hiernach die Möglichkeit, bei schweren Völker- und Menschenrechtsverletzungen Schadensersatzprozesse in bestimmten Fällen unabhängig vom Bestehen eines räumlich-persönlichen oder sachlichen Inlandsbezugs im Interesse der internationalen Staatengemeinschaft durchzuführen.