Die Gesamtlärmbewertung im Immissionsschutzrecht
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In detaillierter Auseinandersetzung mit den zahlreichen, auf allen Ebenen des nationalen Rechts - Verfassungsrecht, Gesetz, Verordnung, Verwaltungsvorschrift - verstreuten Vorschriften zum Schutz vor Lärm, kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass trotz der seit langem bestehenden Relevanz von Lärmbeeinträchtigungen der Schutz vor insbesondere summiertem Lärm in bedenklicher weise unterreguliert ist. Es gibt keine Bewertungssysteme und Immissionswerte, welche sich auf die Summe der beim Betroffenen insgesamt einwirkenden Geräusche beziehen. Die Untersuchung zeigt aber nicht nur Defizite des deutschen Lärmschutzrechts auf, sondern entwickelt Modelle, die eine gesamthafte Beurteilung und Begrenzung von Lärm ermöglichen.