Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
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Mit dem Kommentar von Bernhard Burkholz liegt der erste ausführliche Kommentar zur Gleichstellung speziell für Nordrhein-Westfalen vor. Zum Inhalt: Seit August 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dessen Ziel die Beseitigung von Benachteiligungen u. a. aus Gründen des Geschlechts ist. Soweit das AGG Regelungen für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten trifft, geben diese Regelungen einen Mindeststandard vor, der durch Landesregelungen nicht unterschritten werden darf. Das ist auch bei der Auslegung und Anwendung der einzelnen Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes zu berücksichtigen, worauf die Kommentierung im Einzelnen näher eingeht. Gleichstellungspolitik hat heute eine europäische Dimension. Im Regelungszusammenhang des Landesgesetzes sind zahlreiche Rechtsvorschriften der Europäischen Union zu beachten, die auch bindende Wirkung für die Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts haben. Das Verhältnis des LGG zu diesen Normen wird ausführlich erläutert. Die wichtigsten europäischen Richtlinien und ergänzende Vorschriften sind im Anhang abgedruckt.