Einstweiliger Rechtsschutz in China und im europäischen Justizraum
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Die Bedeutung des einstweiligen Rechtsschutzes hat in allen modernen Prozessordnungen in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich zugenommen. Die Ratifizierung des TRIPS durch die VR China hat zu einem deutlichen Ausbau des einstweiligen Rechtsschutzes geführt. Auch die Europäische Union hat das TRIPS ratifiziert und in der Richtlinie 2004/48/EG umgesetzt. Diese gemeinsame Verklammerung des einstweiligen Rechtsschutzes in China und im europäischen Justizraum macht die vergleichende Untersuchung besonders reizvoll. Die Arbeit gliedert sich in drei Teile: Im ersten, rechtsvergleichenden Teil wird der einstweiliger Rechtsschutz in Deutschland, England, Frankreich und den Niederlanden untersucht. Der zweite Teil behandelt Art.31f. EuGVO sowie Art. 50 TRIPS und den Art. 7 und 9 der RL 2004/48/EG. Im dritten Teil wird zunächst die Entwicklung de lege lata in China geschildert, sodann werden Verbesserungen des chinesischen einstweiligen Rechtsschutzes vorgeschlagen. Das Werk enthält im Anhang die wichtigsten relevanten Auszüge der chinesischen, französischen und niederländischen Vorschriften in deutscher Übersetzung.