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Das Verantwortlichkeitsregime der nicht staatlichen Konfliktpartei für die Verletzung des humanitären Mindeststandards

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Im Gegensatz zu früheren Auseinandersetzungen spielen sich bewaffnete Konflikte verstärkt innerhalb bestehender Staaten oder staatsähnlicher Gebilde ab. Diese vielfach lang andauernden Konflikte werden zumeist auf einem niedrigen waffentechnischen Niveau ausgetragen. Faktisch sind Zivilisten im gegenwärtigen Konfliktgeschehen oftmals ein strategisches Instrument der Konfliktaustragung. Anhand dieser Entwicklung stellt sich die Frage nach den völkerrechtlichen Konsequenzen solcher grausamen Vorgehensweisen. Aufällig ist insbesondere, dass nicht nur staatliche Stellen an diesen gegen die zumeist schutzlose Zivilbevölkerung gerichteten Verbrechen beteiligt sind, sondern in einem verstärkten Maße nicht staatliche Akteure. Welche rechtlichen Konsequenzen hat eine Verletzung des sogenannten humanitären Mindeststandards durch diese Konfliktparteien? Der Verfasser geht der Frage nach der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit der nicht staatlichen Konfliktpartei für Verletzungen des humanitären Mindeststandards in Form des Art. 3 der Genfer Abkommen nach. Das Buch beinhaltet damit die Schnittmenge zwischen den Rechtsmaterien der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit, dem humanitären Völkerrecht und dem Friedenssicherungsrecht.

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2008

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