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Das "öffentliche Zugänglichmachen" im Sinne des Art. 11 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung

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Die Arbeit zeigt verschiedenartige Wege auf, um für ein Design einen Schutz als nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu erlangen. Anhand der klassischen, europarechtlichen Auslegungsmethoden wird der unbestimmte Normtext definiert; es wird geklärt, wer ein Design veröffentlichen kann, welchem Adressatenkreis gegenüber die Veröffentlichung zu erfolgen hat und wie dies methodisch möglich ist. Nebenbei wird auf eventuelle Fehlerquellen bei der Publikation des Designs hingewiesen. Durch die Arbeit erhalten auch Nichtjuristen wichtige Informationen, um ihr Design mit wenig Aufwand rechtswirksam für eine Dauer von drei Jahren gegen Plagiate und Fälschungen zu schützen.

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Das "öffentliche Zugänglichmachen" im Sinne des Art. 11 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, Iris Melanie Eckert

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2008
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(Paperback)
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