Die WpÜG-Reform 2006
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Übernahmeschlachten zwischen börsennotierten Unternehmen stellen Ausnahmesituationen dar. Diverse Personen und Vorgänge müssen koordiniert werden und verschiedenste Interessen prallen aufeinander, wobei gerade die Beteiligten des Zielunternehmens kaum Erfahrung mit Übernahmesituationen aufweisen. Von einem anderen Unternehmen ‚feindlich’ übernommen zu werden, ist oftmals ein einmaliges Ereignis im Berufsleben des amtierenden Vorstands. Doch Abwehrmaßnahmen gegen unliebsame Bieter sind nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen zulässig, die von jedem Zielunternehmen strikt zu beachten sind. Alexander Pfab erstellt unter Berücksichtigung des aktuellen rechtswissenschaftlichen Meinungsstandes eine systematische Richtschnur für wertpapierrechtlich einwandfreies Verhalten des Zielunternehmens. Das ist umso bedeutsamer, da sich die gesetzlichen Grundlagen und damit auch die Handlungsspielräume der Gesellschaftsorgane durch die Reform des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) im Jahr 2006 geändert haben. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem „Europäischen Verhinderungsverbot“, das einen neuen Rechte- und Pflichtenkreis für Unternehmen errichtet, die sich für dessen Anwendung entschieden haben.