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Strafrecht - Allgemeiner Teil

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Das Studienskript stellt die allgemeinen Lehren des Strafrechts unter Beschränkung auf das Kernwissen dar, das zur Lösung der in Examensklausuren wiederkehrenden Probleme unerlässlich ist. Dieser Konzentration entsprechend wurde vor allem auf eine Erläuterung der Rechtsfolgen der Tat verzichtet. Innerhalb der ausgewählten Schwerpunkte wurde hingegen versucht, die Problembereiche in Fallsystemen zu ordnen, bei den einschlägigen Streitständen die zentralen Argumentationslinien herauszuarbeiten und hierzu unter stetem Rückbezug auf den materiellen Verbrechensbegriff Stellung zu beziehen. Besonderes Gewicht wurde dabei auf die Beteiligungslehre gelegt, die erfahrungsgemäß in der Lehre häufig etwas zu kurz kommt. Wegen der Beschränkung der Darstellung auf das examensrelevante Kernwissen ersetzt dieser Grundriss nicht die Arbeit mit einem Lehrbuch. Da der Verfasser in seinem Denken maßgeblich durch den von Ernst Amadeus Wolff für die Strafrechtswissenschaft erarbeiteten Verbrechensbegriff beeinflusst ist, wie ihn Michael Köhler in seinem Lehrbuch zu einer allgemeinen Lehre von der Straftat entfaltet hat, sei dem geneigten Leser dieses Werk zur vertieften Lektüre ans Herz gelegt. Das vorliegende Werk findet seine Ergänzung in meinem Grundriss zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches, der nunmehr in dritter Auflage vorliegt.

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Strafrecht - Allgemeiner Teil, Diethelm Klesczewski

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2008
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