Excel und die Abgeltungssteuer
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Ab 1.1.2009 wird es auch in Deutschland eine Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen geben. Zu diesen Einkünften gehören ab 2009 auch private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Damit sind solche Gewinne erstmals auch bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerpflichtig. Ebenfalls besteuert werden Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds usw. Die Steuer beträgt 25% zzgl. SolZ. und ggf. KiSt., höchstens jedoch 28%. Der Steuerbetrag wird direkt vom Kreditinstitut an die Finanzverwaltung abgeführt. Das Buch erläutert die Unterschiede zwischen altem und neuen Steuerrecht und zeigt, wie Arbeitnehmer und Freiberufler die für sie relevanten Berechnungen zu Kapitalanlagen mittels Excel durchführen können.