Juristische Germanistik
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Seit einem Centennium prägt Otto v. Gierkes Rede „Die historische Rechtsschule und die Germanisten“ das Bild der juristischen Germanistik als Wissenschaft des einheimischen deutschen Rechts. Dieses Gemälde ist ein Nachklang des 18. und 19. Jahrhunderts, als sich die Germanisten mit der juristischen Romanistik um die wissenschaftliche Vorherrschaft an den Rechtsfakultäten und in der Rechtsliteratur stritten. Die Rechtsgeschichte des 21. Jahrhunderts steht angesichts der fachlichen Aussöhnung und Kooperation zwischen Germanistik und Romanistik jenseits solcher Legitimationszwänge. Diese Wissenschaftsgeschichte stellt dem traditionellen Bild ein Panorama gegenüber, das von der Konfession über die Gesetzgebung bis hin zur Politik reicht und auch die partikularrechtlichen, reaktionären und ideologischen Seiten der Germanistik benennt. Sie untersucht aus Sicht des Privatrechts im Detail die Ursprünge der Germanistik seit dem Späthumanismus des 16. Jahrhunderts, ihren Aufstieg im 18. und 19. Jahrhundert sowie ihre Neupositionierung im 20. Jahrhundert.