Das Verfahrensrecht der unabhängigen Verwaltungssenate
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Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern (UVS) garantieren durch ihre verfassungsmäßige Ausgestaltung eine objektive und nur dem Gesetz verpflichtete Kontrolle der Verwaltung. Vielfach ist der UVS die einzige Instanz, die eine öffentliche Verhandlung durchführt, bei der sämtliche Betroffene gehört werden und ihre Standpunkte vortragen können. Die UVS sind damit für den Bereich der Verwaltung jene unabhängige Rechtsschutzinstanz in Österreich, bei welcher sowohl Tat- als auch Rechtsfragen umfassend behandelt werden können. Systematische Darstellung des vor den UVS geltenden Verfahrensrechts, insbesondere des Berufungsverfahrens nach dem AVG, des Berufungsverfahrens nach dem VStG, des Maßnahmenbeschwerdeverfahrens, des Richtlinienbeschwerdeverfahrens, des Schubhaftbeschwerdeverfahrens, des Kostenregimes vor den UVS (einschließlich des Gebührenanspruchsgesetzes); über 1100 Rechtssätze der Höchstgerichte; Musterschriftsätze für Berufungen und Beschwerden; Anhang: EGVG, AVG, VStG, VVG, ZustG und das neue EU-Verwaltungsstrafvollstreckungsgesetz. Die mit Anfang des Jahres 2008 in Kraft getretenen Änderungen der Verfahrensgesetze und des Gebührenanspruchsgesetzes sind bereits eingearbeitet.