Recht, Alltag und Wirtschaft im 16. Jahrhundert nach dem Bann- und Bergtaiding von Langenzersdorf
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Das Wort „Banntaiding“ ist ein altes Wort aus dem Mittelalter, unter dem man die Versammlung der Bewohner eines Ortes auf dem „Thingplatz“ versteht. Ort der Rechtsprechung, der Beschlüsse über das Leben im Ort, Verkündigung von Verlautbarungen. Mit der Zeit wurde diese Rechtsprechung in mittelhochdeutscher Sprache niedergeschrieben. Wenn man diese Rechtsordnungen durchforstet, wird der alte mittelhochdeutsche Text lebendig und man kann daraus sehr viel über das Leben in Langenzersdorf um 1512 erfahren. Gleichzeitig werden im Banntaiding Verordnungen über das Verhalten in Weingärten festgelegt. Dabei kommt man auf manch kuriose Auswüchse an Verordnungen als Schutz vor Unbill und Diebstahl in den Weingärten.