Schutz von Auslandsinvestitionen
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Das Interesse an Auslandsinvestitionen ist groß. Allerdings sind Investitionsprojekte, insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, häufig mit erheblichen politischen Risiken verbunden, gegen die es sich abzusichern gilt, am besten bereits im Rahmen des Investitionsvertrages mit dem Gaststaat. Hierfür bieten sich verschiedene Vertragsklauseln an, die Gegenstand dieser Arbeit sind: Streiterledigungs-, Rechtswahl- und Stabilisierungsklauseln. Diese „traditionellen“ Klauseln werden oftmals parallel zu „dynamischen Klauseln“, insb. zu Neuverhandlungsklauseln, vereinbart. Neben den Ausgestaltungsmöglichkeiten, der Wirkungsweise und der praktischen Verbreitung derartiger Klauseln werden schwerpunktmäßig die rechtlichen Probleme beleuchtet, die für ihre Wirksamkeit bedeutend sind. Es werden ferner die Beziehungen und Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Klauseln untersucht sowie das Verhältnis der bestehenden Schutzsysteme zum Schutz durch Investitionsverträge.