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Kapitalmarkthaftung ist ein wachsendes Rechtsgebiet, das aus verschiedenen Tatbeständen besteht, die teils in Spezialgesetzen und teils im allgemeinen Deliktsrecht verankert sind. Alexander Hellgardt zielt darauf ab, die außervertragliche Haftung am Kapitalmarkt systematisch zu ordnen und in ein einheitliches System zu integrieren. Er bezieht sowohl spezielle Haftungstatbestände, wie die Prospekthaftung und die Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen, als auch das allgemeine Deliktsrecht, insbesondere § 823 Abs. 2 BGB, ein. Bei der Entwicklung eines 'Sonderdeliktsrechts des Kapitalmarkts' spielen rechtsvergleichende und ökonomische Aspekte eine zentrale Rolle. Der Autor zeigt, dass ein zentrales Ziel dieses Rechtsbereichs neben dem Schutz der Anleger und Funktionen auch die Gewährleistung guter externer Corporate Governance der Emittenten ist. Er beleuchtet die Konsequenzen dieses Ansatzes für die einzelnen Fragen der Kapitalmarkthaftungstatbestände. Beginnend mit der Untersuchung haftungsrelevanter Pflichten am Primär- und Sekundärmarkt sowie bei öffentlichen Übernahmen, entwickelt er das Kapitalmarktdeliktsrecht als eigenständiges Teilrechtsgebiet unter Berücksichtigung prozessrechtlicher Aspekte. Die Arbeit wurde 2009 mit dem Deutschen Studienpreis der Körber-Stiftung ausgezeichnet.
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Kapitalmarktdeliktsrecht, Alexander Hellgardt
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- Released
- 2008
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