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Die Beendigung des mittelbaren Besitzes ist in der Kreditsicherungspraxis von großer Bedeutung und hat seit Inkrafttreten des BGB eine etablierte Ansicht hervorgebracht. Diese besagt, dass der Besitzmittlungswille des unmittelbaren Besitzers eine Voraussetzung für den mittelbaren Besitz darstellt und dieser Besitz endet, sobald der unmittelbare Besitzer signalisiert, dass er nicht länger für den mittelbaren Besitzer agieren möchte. Diese Auffassung führt jedoch zu Wertungswidersprüchen und unbefriedigenden praktischen Ergebnissen, die selbst von ihren Vertretern als problematisch angesehen werden. Guido Bömer hinterfragt die Annahme eines Besitzmittlungswillens und führt eine umfassende historische Untersuchung durch, die das römische und gemeine Recht sowie die Gesetzesmaterialien des BGB berücksichtigt. Er zeigt, dass die Einführung des mittelbaren Besitzes nicht auf der Annahme einer tatsächlichen Sachherrschaft des mittelbaren Besitzers basierte, sondern vielmehr darauf, dass die rechtlichen Folgen zum Schutz des mittelbaren Besitzers ausgeweitet werden sollten. Auf dieser Grundlage formuliert der Autor die These, dass der mittelbare Besitz als objektives Zuordnungsverhältnis von Rechtsfolgen zu verstehen ist, wodurch ein Wertungswiderspruch zwischen § 933 und § 934 BGB ausgeschlossen wird.
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Besitzmittlungswille und mittelbarer Besitz, Guido Bömer
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- 2009
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