Schutz der Entscheidungsfreiheit im Rahmen der Verkaufsförderung
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Der Schutz der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers ist ein tragendes Element des Lerkeitsrechts. Verkaufsförderungsmaßnahmen sind potentiell noch mehr in der Lage als die klassische Werbung, die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers zu beeinflussen. Der Schutz der Entscheidungsfreiheit verlangt im Zusammenhang mit Verkaufsförderungsmaßnahmen, dass dem Verbraucher die Bedingungen der Inanspruchnahme erteilt werden. Erforderlich ist ferner, dass der Verbraucher seine Entscheidung auf lere Art und Weise treffen kann. Er darf nicht unangemessen unsachlich beeinflusst werden. Wurden früher die Fallgruppen übertriebenes Anlocken, psychischer Kaufzwang, extremer Zeitdruck und aleatorische Reize diskutiert, ist unter Zugrundelegung des heutigen Verbraucherleitbildes Zurückhaltung geboten. Unangemessene, unsachliche Beeinflussung ist nur dann zu bejahen, wenn die Rationalität seiner Kaufentscheidung des Verbrauchers ausgeschaltet wird. Dabei ist der Verbraucher in Verbindung mit Verkaufsförderungsmaßnahmen grundsätzlich aufmerksamer und informierter anzusehen. Gleichzeitig nimmt jedoch seine Kritikfähigkeit ab, je höher er den Zusatzwert der Verkaufsförderungsmaßnahme für sich selbst einstuft. Der heutige Verbraucher zeigt aber auch ein gewisses Maß an Resistenz gegenüber Verkaufsförderaktionen und hält sich nicht an Dankbarkeits-, Peinlichkeits- und Anstandsgefühlen auf. Das Buch hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Aspekte im Zusammenhang mit den nationalen Regelungen in Deutschland, Frankreich und Großbritannien im Lichte der aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene zu betrachten. Auf europäischer Ebene wird hierbei vor allem auf den Vorschlag für eine Verordnung über Verkaufsförderung und die Richtlinie über unlere Geschäftspraktiken eingegangen.