Zur Theorie der Handlungsformen des Staates
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Die Handlungsformenlehre hat Unschärfen – beginnend beim Begriff der Handlungsform und darüber hinaus in den sie tragenden Unterscheidungen (generell/individuell, außen-/innengerichtet, usw.). Die Arbeit untersucht die Nützlichkeit des Konzepts der Handlungsform aus rechtstheoretischer Perspektive und bezieht dabei alle drei Staatsgewalten ein. Ausgehend von einer Diskussion der begrifflichen Grundlagen, problematisiert sie den üblichen Handlungsformenkanon; ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Kritik der leitenden Unterscheidungen. Hierauf basierend wird die normenlogische Struktur von Handlungsformen herausgearbeitet, wobei eine zentrale Unterscheidung zwischen Zulässigkeits- und Wirkungsnormen getroffen wird.