Verfassung und Verwaltung von Berlin
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Wesentliche Änderungen im Berliner Verfassungs- und Verwaltungsrecht haben sich seit der Vorauflage (1998) vor allem aus einer Verfassungsänderung im Jahre 2006 ergeben. Die Stellung des Regierenden Bürgermeisters gegenüber den Senatoren und dem Abgeordnetenhaus wurde erheblich gestärkt („Kanzlersystem“). Zugleich wurden die Möglichkeiten unmittelbar-demokratischer Willensbildung auf Landes- und auf Bezirksebene erheblich erweitert und die Verfahren erleichtert. Unter anderem wurde bei der Gesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid der Haushaltsvorbehalt eingeschränkt und die Möglichkeit von Verfassungsänderungen auf diesem Weg eröffnet. Die vierte Auflage befasst sich selbstverständlich nicht nur mit diesen großen Neuregelungen sondern auch mit den zahlreichen sonstigen Änderungen des Berliner Verfassungs- und Verwaltungsrechts, die inzwischen eingetreten sind. Das gleiche gilt für die Weiterentwicklung der Beziehungen zum Bund und zu dem Land Brandenburg, mit dem nach dem Scheitern der Fusion gemeinsame Einrichtungen geschaffen und Kooperationsvereinbarungen geschlossen wurden. Entfallen konnten dagegen die Textteile, die sich mit den Übergangsvorschriften zur Teritorialreform und zur inneren Verwaltungsreform befassten.