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Eigentumsschutz im Völkerrecht

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Die Arbeit bietet eine vergleichende Analyse des Eigentumsschutzes im internationalen Investitionsrecht und im internationalen Menschenrechtsschutz. Ursula Kriebaum untersucht die Schutzsysteme in beiden Bereichen. Im Menschenrechtsschutz erfolgt nach Feststellung einer Enteignung eine Rechtfertigungsprüfung, bei der die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs bewertet wird. Nur ungerechtfertigte Eingriffe führen zu einer staatlichen Entschädigungspflicht. Im Gegensatz dazu verpflichtet das internationale Investitionsrecht bereits bei einer Enteignung zur vollständigen Entschädigung. Es existieren drei Judikaturlinien im Investitionsrecht zur Definition von Enteignung, jedoch gelingt es keiner, das Spannungsfeld zwischen staatlichen Regulierungsinteressen und den Eigentumsinteressen der Investoren zufriedenstellend zu lösen. Die Autorin schlägt vor, den menschenrechtlichen Ansatz zur Eigentumssicherung modifiziert auf das internationale Investitionsrecht anzuwenden. Sie entwickelt ein Modell, das eine Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen den staatlichen Interessen an der Enteignung und den Eigentumsinteressen der Betroffenen integriert. Diese Prüfung berücksichtigt auch die Höhe der Entschädigung, was eine differenzierte Betrachtung der Interessen beider Seiten ermöglicht.

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Eigentumsschutz im Völkerrecht, Ursula Kriebaum

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2008
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(Paperback)
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