Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers im VVG 2008
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Die Neugestaltung der Regelungen über die vorvertraglichen Anzeigepflicht ist eine der wesentlichen Neuerungen der Reform des Versicherungsvertragsrechts. Sie ersetzen die bis dahin seit nahezu 100 Jahren so gut wie unverändert gebliebenen §§ 16 ff. VVG a. F durch die neuen §§ 19 bis 22 VVG. Damit der Versicherer vollständige und wahrheitsgemäße Tatsachen zur Grundlage seiner Gefahreneinschätzung machen kann, legt das Gesetz dem Versicherungsnehmer eine Auskunftsobliegenheit auf und konstruiert zugleich ein System von ineinander abgestuften Sanktionen, um dem Informationsbedürfnis des Versicherers Nachdruck zu verleihen. Verletzt ein Versicherungsnehmer seine Auskunftsobliegenheit muss er die Konsequenzen in der Form einer nachträglichen Vertragsanpassung über den Verlust des Versicherungsschutzes für die Zukunft bis hin zum faktisch rückwirkenden Verlust des Deckungsschutzes fürchten. Die Arbeit setzt sich kritisch mit den neuen Regelungen auseinander und beschreibt die Voraussetzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht, ihre Verletzung und deren Rechtsfolgen für den Versicherungsnehmer.