"Sozialistische Wohlfahrt"
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Bei der Überwindung der immensen sozialen Probleme in der Nachkriegszeit nahm die öffentliche Fürsorge eine herausragende Rolle ein. Matthias Willing skizziert erstmals die Entwicklung der staatlichen Sozialfürsorge von den primitiven Anfängen in der Sowjetischen Besatzungszone bis zum Zusammenbruch der DDR 1990 und analysiert die Transformation des sozialistischen Basisversorgungssystems in die bundesdeutsche Soziallandschaft. Dabei behandelt er die materielle und rechtliche Situation der Fürsorgeempfänger in Ost-Berlin und der DDR ebenso wie das staatlich dominierte Heimwesen. Dies schließt die Berücksichtigung der nichtstaatlichen Akteure Innere Mission, Caritas-Verband, Deutsches Rotes Kreuz und des sozialistischen Wohlfahrtsverbandes „Volkssolidarität“ ein. Untersucht wird auch die Gefährdetenfürsorge der DDR und der Umgang des SED-Regimes mit so genannten „asozialen“ Personen. Hinsichtlich der Sozialfürsorgeempfänger zeigt sich, dass sie im Verlauf der DDR-Geschichte zu einem völligen Randphänomen wurden und 1989 keine Rolle mehr spielten. Durch die starre Planwirtschaft und die ungünstige demografische Entwicklung herrschten teilweise katastrophale Verhältnisse bezüglich des staatlichen Heimwesens, die im Laufe der 80er Jahre etwas verbessert werden konnten. Insbesondere die konfessionellen Wohlfahrtsverbände trugen hierzu bei. Die Betrachtung der Gefährdetenfürsorge verdeutlicht, dass zunächst in beiden deutschen Staaten ähnliche autoritäre Konzepte dominierten. Während in der BRD langsam eine Liberalisierung eintrat, hielt das SED-Regime unbeirrt an einem drakonischen Strafsystem fest, das auch als Instrument gegen nonkonformistische Personengruppen benutzt wurde.