Die europäische Verfassungsdiskussion des 18. Jahrhunderts
Authors
More about the book
Die Entstehung des modernen Verfassungsbegriffs ist mit den Revolutionen von 1776 und 1789 verbunden. Der Verfassungsdiskurs reflektiert nicht nur die revolutionäre Überwindung der altständischen Gesellschaft, sondern den allgemeinen Verrechtlichungsprozeß staatlicher Herrschaft im Zeichen der Aufklärung. In der Monarchiekonzentration der europäischen Verfassungswelt nach 1800 spiegelt sich der napoleonische Staatsautoritarismus. Ulrike Müßig veranschaulicht in ihrem Ausblick auf den europäischen Konstitutionalismus, daß das Erstarken der Parlamente nach der französischen Julirevolution 1830/31 zu einem fließenden Übergang vom konstitutionellen zum parlamentarischen System bei gleichbleibendem Normenbestand geführt hat: Die Regierung des Monarchen war zwar formal nicht an die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse gebunden, ihre Berücksichtigung war jedoch politische Normalität. Dadurch kam es in Frankreich, Belgien und England zu einem erheblichen Parlamentarisierungsschub, während in der deutschen Verfassungspraxis der repressive bundespolitische Rahmen einen dauerhaften Einfluß der Kammern auf die monarchisch bestimmten Regierungen verhindert hat. Gerade diese Offenheit des Konstitutionalismus im Verhältnis zwischen Monarch und Parlament zeigt, daß es Verfassungsgeschichte nicht mit statischen Ordnungszusammenhängen der Herrschaftsbegründung und -begrenzung zu tun hat. Das Kräfteverhältnis der Verfassungsgrößen ist vielmehr in Bewegung. Dieses evolutionäre Verständnis der Verfassungsgeschichte beherrscht die Studie zur europäischen Verfassungsdiskussion.