Akronyme
Authors
More about the book
HRV - ist dies die Abkürzung für Handelsregisterverfügung oder für Handelsregisterverordnung? Wird der „Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, als IPbpR, IPbürgR, IPBPR, BürgPoRPakt oder UNO-Pakt II abgekürzt oder verwendet man/frau doch den englischsprachigen Ausdruck CCPR (für „UN Convenant on Civil and Political Rights“)? Kommt nach der Abkürzung für Artikel, Absatz, Kapitel, Abschnitt, Titel, Ziffer, etc. ein Punkt oder doch nicht? Solche und ähnliche Fragen stellt sich jeder Jurist im Laufe seiner Karriere vielfach. Insbesondere dann, wenn eine grenzüberschreitende Tätigkeit gegeben ist, kommen alleine im deutschen Sprachraum zusätzlich eine Vielzahl von ähnlichen Abkürzungen oder Varianten hinzu, die oft in einem anderen Land eine andere Bedeutung zugewiesen bekamen. Mit dem vorliegenden Werk wird die Verwendung von Abkürzungen und juristischen Begriffen in der Literatur und Rechtsdatenbanken sowie den gesetzlichen Normen Deutschlands, Liechtenstein, Österreichs, der Schweiz und im europäischen Kontext (EU/EWR) aufgezeigt und Gemeinsamkeiten aber auch Unterschiede festgestellt. Mag. Dr. jur. Anton Schäfer LL. M. ist Gerichtssachverständiger in Österreich und Compliance Officer einer liechtensteinischen Bank und Autor zahlreicher Fachpublikationen.