Das neue Erb- und Verjährungsrecht
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 19. April 2005 den Rahmen für Änderungen des Pflichtteilsrechts vorgegeben. Der Bundestag hat schließlich am 2. Juli 2009 die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet, der Bundesrat hat am 18. September zugestimmt. Hauptanliegen der Reform ist die Modernisierung der Pflichtteilentziehungsgründe, wobei die Höhe des Pflichtteils weiterhin die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Zudem werden die bisher geltenden Stundungsregelungen erweitert. Weiterhin sieht die Reform eine gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilergänzungsanspruch und eine bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich vor. Ein weiteres Ziel der Reform ist die Abkürzung der Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen, die zukünftig der Regelverjährung von drei Jahren und nur in Ausnahmefällen der dreißigjährigen Verjährung unterliegen. Dieses Werk stellt die Reform übersichtlich dar. Es bietet dem Rechtsanwalt alle Informationen, die er diesbezüglich zur Bearbeitung seiner Mandate benötigt. Es finden sich zahlreiche Beispiele aus der Anwaltspraxis, Formulierungshilfen sowie eine Übersicht der zur Reform erschienenen Aufsätze, weiterhin eine Synopse mit altem und neuem Recht und die Gesetzesmaterialien.