Gerichtsinterne Mediation
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Zunehmend wird in deutschen Gerichten den Parteien eines anhängigen Verfahrens als Alternative zum konventionellen Prozess eine gerichtliche Mediation angeboten: Wenn die Parteien das wünschen, steht ihnen ein speziell geschulter, aber nicht entscheidungsbefugter Richter-Mediator desselben Gerichts zur Verfügung, der ihnen hilft, selbst eine konsensuale Lösung zu erarbeiten. Jan Malte von Bargen sieht einen wesentlichen Grund für diese Erweiterung des gerichtlichen Konfliktlösungsangebots in dem Bemühen der Gerichte, die Qualität ihrer Arbeit zu verbessern. Ein zentrales Anliegen ist ihm die Klärung, dass der Richter-Mediator eine originäre Aufgabe der „Rechtsprechung“ wahrnimmt, dass diese Zuordnung im Einklang mit einem modernen, zukunftsorientierten Verständnis der Gewaltenteilung steht und dass die neue Dienstleistung in den normierten Prozessrechtsrahmen 'passt'.