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Recht, Moral und Faktizität

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  • 588 pages
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Walter Ott, Ordinarius für Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Privatrecht an der Universität Zürich, promovierte 1971 bei Arthur Meier-Hayoz mit einer Arbeit über die Typologie im Gesellschaftsrecht. Anschließend widmete er sich der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie und verfasste seine Habilitationsschrift über den Rechtspositivismus, die 1976 und 1992 veröffentlicht wurde. Er war einer der Ersten im deutschsprachigen Raum, der sich intensiv mit der Reinen Rechtslehre Kelsens und der positivistischen Rechtstheorie H. L. A. Harts auseinandersetzte. Neben der Positivismusdiskussion beschäftigte sich Ott auch mit Gerechtigkeitsfragen, Rechtstatsachen und dem Privatrecht. Die Festschrift zu seiner Emeritierung, herausgegeben von langjährigen Weggefährten, Kollegen, Schülern und Mitarbeitenden, ist ein liber amicorum und spiegelt Otts breites Forschungsinteresse wider. Die Sammlung trägt den Titel „Recht, Moral und Faktizität“ und umfasst eine Vielzahl von Themen. Sie beginnt mit Beiträgen zum Rechtspositivismus und behandelt anschließend Sprache, Normen, Gesetzgebung, staatsphilosophische Fragen, Werte und Rechtsprinzipien sowie Rechtstatsachen. Den Abschluss bilden Abhandlungen zum Privatrecht.

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Recht, Moral und Faktizität, Sandra Hotz

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2008
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